Der Kindergarten ist Teil der Volksschule und ist für zwei Jahre obligatorisch. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein, Schulbeginn: 2. Montag im August.
Der Kindergarten fördert die Kinder in ihrer gesamten Entwicklung. Die Kinder bekommen die Möglichkeiten, in einer neuen Umgebung ihre Interessen und Begabungen weiter zu entwickeln. Das Lernen geschieht auf spielerische Weise und legt die Basis für die Entfaltung der sprachlichen, mathematischen, motorischen, sozialen und emotionalen Fähigkeiten.