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Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Die Eltern teilen der Lehrperson eine Absenz via KLAPP mit. Wo KLAPP nicht verwendet wird, ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

An der Oberstufe (Bez, Sek, Real) werden die unentschuldigen Absenzen von Schülerinnen und Schülern im Zwischenbericht (Absenzen des ersten Semesters) und im Jahreszeugnis (Absenzen des ganzen Schuljahres) aufgeführt.

Die Klassenlehrperson/Kindergartenlehrperson ist die erste Anlaufstelle für schulische Anliegen der Eltern. Mail-Adresse: vorname.name@schule-bremgarten.ch
Die Fachlehrpersonen sind die erste Anlaufstelle, wenn sich ein Anliegen auf ein spezielles Fach bezieht. Mail-Adresse: vorname.name@schule-bremgarten.ch
Die Schulleitung steht den Eltern zur Verfügung, wenn diese Fragen besprechen möchten, welche die ganze Stufe betreffen oder wenn die Gespräche mit einer Lehrperson nicht zu einer Einigung geführt haben. Die Schulleitung hat eine vermittelnde Funktion. Ziel ist es, gemeinsam einen Weg zu finden, bei dem das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.
Die Gesamtschulleitung ist für Eltern da, wenn diese ein Anliegen haben, das sich auf die ganze Schule Bremgarten bezieht oder wenn die Eltern mit der Schulleitung der Stufe keine Lösung gefunden haben.
Der Stadtrat ist zuständig für die strategische Führung der Schule Bremgarten und für politische Themen. Die Ressortleitung Bildung steht den Eltern zur Verfügung, wenn diese mit der Schulleitung nicht einig sind. Zudem können sich Eltern mit allgemeinen schulpolitischen Anliegen an den Stadtrat wenden.
Das Sekretariat der entsprechenden Schulstufe hilft den Eltern in administrativen Fragen weiter, z.B. Auskünfte über Termine, Bestätigungen für die Kinderzulage für Schülerinnen und Schüler über 16 Jahre.
Als Schule erwarten wir, dass die Kinder und Jugendlichen ausgeruht, gut ernährt und korrekt sowie den Witterungsverhältnissen angepasst gekleidet zur Schule kommen (§24 b) der Verordnung Volksschule).

Berufliche Grundbildung
Die Berufslehre ist in der Schweiz der übliche Weg, einen Beruf zu erlernen. Er wird von ungefähr zwei Drittel aller Schülerinnen und Schülern eingeschlagen. Eine abgeschlossene Berufslehre ist Voraussetzung, um sich später im Arbeitsmarkt zu behaupten. Berufsbildungen gibt es in über 300 Berufen. Detaillierte Angaben erteilt die Fachstelle Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf Aargau oder die Homepage der Berufsbildung.

Berufsmittelschule
Begabte und leistungswillige Jugendliche, welche eine Berufslehre absolvieren, können zusätzlich zum Pflichtunterricht der Berufsfachschule einen ergänzenden Unterricht besuchen und die Berufsmaturität erreichen. Mit diesem Abschluss ist der Zugang zum Studium an einer Fachhochschule möglich. Für die Zulassung zur Berufsmittelschule BMS muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule mit einem Notendurchschnitt von 4,4 und Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule mit einem Notendurchschnitt von 5,3 können prüfungsfrei in die BMS eintreten.

Mittelschulen
Mittelschulen sind weiterführende Schulen, die an die Abschlussklasse der Oberstufe anschliessen. Sie ermöglichen je nach Schultyp den Zugang zu unterschiedlichen Maturitäten und daran anschliessend die Zulassung an höhere Fachschulen, Fachhochschulen oder Universitäten. Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule mit einem Notendurchschnitt von 4,7 können prüfungsfrei in die Mittelschulen eintreten.

Name
Berufswahl-ein_Familienprojekt.pdf Download 0 Berufswahl-ein_Familienprojekt.pdf

Die Schule führt stufenweise Besuchstage durch. Die Lehrpersonen freuen sich über jeden Besuch während dieser Tage. Der Schulbetrieb läuft während dieser Zeit normal weiter. Die Eltern sind gebeten, während ihres Besuchs folgende Punkte zu beachten:

  • Der Besucher bzw. die Besucherin ist zu Beginn der Lektion anwesend und bleibt während der ganzen Lektion im Zimmer.
  • Während des Besuches werden keine elektronischen Geräte verwendet, auch nicht zum Fotografieren oder Filmen von Kindern während des Unterrichts.
  • Der Unterricht wird nicht durch Zwischenbemerkungen oder Gespräche mit den Kindern gestört.
  • Die Lehrpersonen brauchen ihre Pausen, für Elterngespräche werden deshalb separate Termine vereinbart.

Für die Entwicklung der Kinder ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule wichtig. In den Schulhäusern gilt der Grundsatz der offenen Zimmertüren. Das heisst, die Eltern haben auch ausserhalb der offiziellen Besuchstage die Möglichkeit für einen Schulbesuch. Wenn die Eltern im Anschluss an einen Schulbesuch ein Gespräch mit der Lehrperson wünschen, so ist dies im Voraus zu vereinbaren.

Bremgarten hat eine hervorragend ausgebaute Stadtbibliothek, die der Bevölkerung aus Bremgarten und Umgebung offen steht. Die Homepage gibt weitere Auskünfte: www.bibliothek-bremgarten.ch

Die Mehrheit der Jugendlichen beginnt nach der obligatorischen Schulzeit mit der Berufsbildung. Manche Jugendliche brauchen aber zusätzliche Unterstützung beim Einstieg in die Berufswelt.Sie können sich bei der Kantonalen Schule für Berufsbildung KSB für ein kantonales Brückenangebot anmelden. Diese Angebote unterstützen die Jugendlichen dabei, den für sie passenden Beruf zu finden, fehlendes schulisches Wissen aufzuarbeiten und ihr Lern- und Arbeitsverhalten zu verbessern.
Die Brückenangebote der KSB dauern in der Regel ein Jahr. Sie unterteilen sich in schulische Angebote (5 Tage in der Schule) und kombinierte Angebote (2 Tage Schule, 3 Tage Praktikum). Für die Integration von spät immigrierten Jugendlichen wird ein Integrationsprogramm geführt.

An folgenden Standorten ist ein Defibrillator installiert: Turnhalle Bärenmatt, Turnhalle Isenlauf, Schulverwaltung. Das Gerät in der Turnhalle Isenlauf wurde durch Beiträge von Sponsoren aus der Region ermöglicht. Die Liste der Sponsoren ist über folgenden Link einsehbar: www.ninobility.com/Sponsor/12_5212

Die Schule dankt den Sponsoren für die Unterstützung.

Schülerinnen und Schüler, deren Eltern als Angehörige einer Religionsgemeinschaft besondere Feiertage achten, werden auf schriftliches Gesuch der Eltern vom Unterricht dispensiert. Es ist Sache der Kinder, den versäumten Lehrstoff und die Hausaufgaben nachzuarbeiten sowie versäumte Prüfungen nachzuholen.
Vor einem Dispensationsgesuch müssen die Eltern in jedem Fall mit der Schule Kontakt aufnehmen. Jedes Gesuch wird vor einem Entscheid einzeln geprüft.

Die Schule Bremgarten hat 5 Standorte mit 9 Abteilungen für den Kindergarten: Josef und Staffeln (je 1 Abteilung), Fuchsäcker und Kapuzinerhügel (je 2 Abteilungen), Unterstadt (3 Abteilungen).
Die Standorte der Kindergärten sind auf das gesamte Stadtgebiet verteilt. Die Reuss muss je nach Wohnort und Kindergartenstandort sowohl für den Schulweg wie für den Unterricht überquert werden. Die drei Übergange (Holzbrücke, Fussgängersteg Isenlauf, Brücke Kraftwerk) entsprechen den geltenden Sicherheitsvorschriften.
Die Schülerzahlen in den Wohnquartieren entsprechen nicht in jedem Jahr den vorhandenen Plätzen in den Kindergartenabteilungen. Die Schule Bremgarten kann daher eine Einteilung in den nächstgelegenen Kindergarten nicht garantieren.

Name
2-1-4 08 Konzept Zuteilung Kindergarten Text und Karte_2024 Download 0 2-1-4 08 Konzept Zuteilung Kindergarten Text und Karte_2024

Die Primarschule ist auf verschiedene Schulhäuser verteilt. In den Schulhäusern Promenade und Josef wird jeweils die 1.-4. Klasse geführt. Im Schulhaus Isenlauf befinden sich die 5./6. Klassen und im Schulhaus Staffeln wird die 1.-6. Klasse geführt; hier in der Regel in altersdurchmischten Klassen. Die Einschulungsklasse EK ist im Pavillon beim Schulhaus Promenade.
Die Schülerzahlen in den Wohnquartieren entsprechen nicht in jedem Jahr den vorhandenen Plätzen in der 1. Primar der Schulhäuser Promenade und Josef. Die Schule kann daher eine Einteilung ins nächstgelegene Schulhaus nicht garantieren. Im vorliegenden Konzept werden Kriterien für die Zuteilung definiert. Zudem wird ein Rayon festgelegt, innerhalb dessen eine Zuteilung auf beide Schulhäuser möglich ist.

Name
2-1-4_09_Konzept_Zuteilung_Primar_Text_und_Karte.pdf Download 0 2-1-4_09_Konzept_Zuteilung_Primar_Text_und_Karte.pdf
Die Lehrpersonen und damit auch deren Schülerinnen und Schüler, sind in der Pause über das Telefon im Lehrerzimmer erreichbar. Eigene Handys und elektronische Geräte sind beim Betreten des Schulhauses auszuschalten und zu versorgen. So kann verschiedenen Konfliktsituationen und problematischer Gruppendynamik (Cyber-Mobbing etc.) vorgebeugt werden. Für Beschädigungen und Verlust der Geräte wird keine Haftung übernommen.

ERG ist gemäss Aargauer Lehrplan ein für alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (7.-9. Klasse) obligatorisches Schulfach und wird von Lehrpersonen unterrichtet. Das Fach bezieht sich nicht auf eine Konfession. In der Primarschule werden diese Inhalte im Fach NMG Natur, Mensch, Gesellschaft behandet.

Die Schulferien sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Auskunft über die Feriendaten gibt der Ferienplan. Im Verlaufe des Schuljahres können Änderungen vorkommen.
Name
2-1-5_Ferienplan_2023-2027.pdf Download 0 2-1-5_Ferienplan_2023-2027.pdf

Kinder werden in der Regel gerne fotografiert. Sie freuen sich, wenn ihr Bild in Zusammenhang mit schulischen Anlässen in der Zeitung, auf der Schulhomepage oder in schulischen Publikationen vorkommt. Falls die Eltern dies nicht wünschen, muss eine entsprechende Mitteilung an die Klassenlehrperson gemacht werden.

An der Primarschule und im Kindergarten ist die Schule immer wieder um helfende Hände und wachsame Augen dankbar. Wenn Eltern sich vorstellen können, die Schule bei speziellen Anlässen wie Schulausgängen, Sporttagen, Projektwochen, Lagervorbereitungen, etc. zu unterstützen, melden sie sich bitte bei der Klassenlehrperson ihres Kindes.
Es ist hilfreich, wenn die Kinder persönliche Gegenstände mit ihrem Namen beschriften.
Fundgegenstände werden drei Monate lang aufbewahrt. Bei Bedarf wenden sich die Kinder direkt an den zuständigen Hauswart.

Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, lernen im Schulunterricht im alltäglichen Umgang mit anderen Kindern und mit den Lehrpersonen die deutsche Sprache. Falls notwendig, werden sie zusätzlich im Unterricht Deutsch als Zweitsprache DaZ gefördert. Das Angebot gilt auf allen Stufen der Volksschule.

Hier finden Sie die Hausordnungen der Schulhäuser/Schulstufen. Diese werden laufend angepasst. Die aktuell gültige Version finden Sie jeweils auf dieser Seite.
Name
2023_Hausordnung_Bez_SJ_2023-24.pdf Download 0 2023_Hausordnung_Bez_SJ_2023-24.pdf
2023_Hausordnung_Primar_Staffeln_SJ_2023-24.pdf Download 1 2023_Hausordnung_Primar_Staffeln_SJ_2023-24.pdf
2023_Hausordnung_Sereal_SJ_2023-24.pdf Download 2 2023_Hausordnung_Sereal_SJ_2023-24.pdf
2023_Hausordnung_St.Josef.pdf Download 3 2023_Hausordnung_St.Josef.pdf
2023_Hausordnung_Promenade.pdf Download 4 2023_Hausordnung_Promenade.pdf
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement werden jährlich verschiedene Impfungen durchgeführt. Die Schule informiert die Eltern über die Durchführung. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ihr Kind für die jeweiligen Impfungen anzumelden. Weitere Infos unter www.sich-impfen.ch

An der Schule Bremgarten wird integrativ unterrichtet. Dies bedeutet, dass alle Kinder nach Möglichkeit die Regelklasse besuchen. Die Klassenlehrpersonen werden in der täglichen Arbeit von Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützt. Mittels Standortbestimmungen, individuellen Lernzielvereinbarungen und Förderplänen werden die Kinder in ihrem Lernen unterstützt und in der Entwicklung gefördert. Am Standort Staffeln werden die Kinder aus schulorganisatorischen Gründen zudem teilweise in altersdurchmischten Klassen unterrichtet.

Die Verantwortung für den konfessionellen Religionsunterricht liegt bei den Landeskirchen. Der Unterricht wird von Fachpersonen der Landeskirchen erteilt. Der Besuch des Unterrichts ist freiwillig. Er steht jedoch allen Kindern offen, unabhängig davon, ob die Eltern einer Landeskirche angehören. Es liegt in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob ihr Kind daran teilnimmt.
Die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht wird bei entsprechender Konfessionszugehörigkeit des Kindes vorausgesetzt. Eine allfällige Abmeldung ist der zuständigen Religionslehrperson mitzuteilen. Sie ist auch Ansprechperson, wenn im Laufe des Schuljahres Fragen auftauchen.
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern direkt beim Sekretariat der entsprechenden Landeskirche. Bei Fragen im Verlaufe des Schuljahres wenden sich die Eltern an die entsprechenden Religionslehrpersonen.
Die Schule stellt gemäss Schulgesetz einen Raum und eine Stundenplanposition zur Verfügung (in der Regel Randstunden). Der konfessionelle Religionsunterricht beginnt ab der 1. Schulwoche des Schuljahres.

KLAPP
Die Applikation KLAPP ist der Kommunikationskanal zwischen Schule und Eltern. Er dient der Übermittlung allgemeiner Informationen der Schule an die Eltern. Sensible und persönliche Daten werden nicht über KLAPP ausgetauscht.

Erreichbarkeit
KLAPP ist der erste Kommunikationskanal für die Eltern. Zudem können alle Personen der Schule Bremgarten mit der Mail-Adresse vorname.name@schule-bremgarten.ch erreicht werden. Erste Anlaufstelle für schulische Anliegen ist die Klassenlehrperson. In Notfällen kann die Schulverwaltung an der Badstrasse 1 kontaktiert werden unter 056 648 71 81.

Grundsätzlich ist der Schulalltag für die Eltern kostenlos. Für ausserordentliche Aufwendungen werden gemäss Beschluss der Schulpflege vom 23.11.2021 folgende Gebühren erhoben:

CHF 100 Umteilung Lager der Projektwoche
CHF 50 Umteilung Kurse Projektwoche
CHF 50 Neudruck Zeugnis
CHF 20 Ersatz Zeugnismappe
CHF 10 Ersatz Zahnarztbüchlein
Die Kurse in HSK werden von den Botschaften, Konsulaten und Elternvereinigungen angeboten. Der Besuch dieser Kurse ist freiwillig. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern. Auskünfte über die Kurse erteilen die entsprechenden Botschaften, Konsulate oder Elternvereinigungen.

Wenn Eltern bei ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen, so informieren sie umgehend die Klassenlehrperson, damit die ganze Klasse untersucht werden kann. Informationen und Tipps sind unter www.lausinfo.ch zu finden.


Lausbeauftragte der Schule Bremgarten:

Daniela Tihi-Todisco, 078 756 95 82

Name
2-3-6 07 Merkblatt Läuse Download 0 2-3-6 07 Merkblatt Läuse

Ab Sommer 2022 ist der neue Aargauer Lehrplan auf allen Stufen und in allen Klassen der Volksschule gültig. Er basiert auf dem Lehrplan 21 (Lehrplan der 21 deutschsprachigen Kantone).

Ausführliche Informationen zum Lehrplan des Kantons Aargau finden Sie hier.

Der im November stattfindende Zukunftstag ermöglicht es den Heranwachsenden, ihre Zukunftsperspektiven zu erweitern. Ziel des Zukunftstages ist es, Mädchen und Knaben möglichst früh für eine offene Berufswahl zu sensibilisieren. Er richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 5.-7. Klasse. Eltern können so ihre Söhne und Töchter bei der Berufswahl unterstützen. Weitere Informationen können auf www.nationalerzukunftstag.ch heruntergeladen werden. Eine weitere Stelle zur Unterstützung der Heranwachsenden ist die Berufsberatungsstelle ask! Sie ist unter www.beratungsdienste.ch zu erreichen.

Stufe Schulhaus Klassen Abteilungen
Kindergarten Fuchsäcker
Kapuzinerhügel
Josef
Unterstadt
Staffeln
Sonnenhof (Zufikon)
5-/6-Jährige
altersdurchmischt
2
2
1
3
2
nur bei Bedarf
Primarschule Promenade
Promenade
Josef
Isenlauf
Staffeln
1.-4.
EK
1.-4.
5./6.
1./2. 3./4. 5./6.
6
2
8
6
3
Realschule Isenlauf 7.-9. 5
Sekundarschule Isenlauf 7.-9. 6
Bezirksschule Stadtschulhaus 7.-9. 15
Total     61

 

Das Bildungssystem in der Schweiz ist föderalistisch aufgebaut. Das heisst, jeder Kanton hat ein eigenes Schulsystem. Die Hauptverantwortung für das Schulwesen liegt bei den Kantonen (für die Schulgesetze) und bei den Gemeinden (für die Umsetzung). Für die Berufsbildung ist der Bund zuständig.
Im Kanton Aargau dauert die Volksschule 11 Jahre: 2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule, 3 Jahre Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe I gliedert sich in die drei Schultypen Realschule, Sekundarschule und Bezirksschule.
Die Sekundarstufe II umfasst die Berufsbildung (Lehre), das Gymnasium (Kantonsschule), die Fachmittelschulen FMS und die Wirtschaftsmittelschule WMS.

Name
1-2-1_bildungssystematik_volksschule.pdf Download 0 1-2-1_bildungssystematik_volksschule.pdf
1-2-1_BKS_2019_Schulen-im-Aargau.pdf Download 1 1-2-1_BKS_2019_Schulen-im-Aargau.pdf

Schule und Lehrpersonen tragen die Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes während der Schulzeit. Dies umfasst den Zeitraum vom Eintreffen auf dem Schulareal, in der Regel fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn, bis zum Ende des Schulunterrichts. Das Kind hat sich unmittelbar nach Schulschluss auf dem kürzesten Weg nach Hause zu begeben. Die Obhutspflicht der Schule endet, wenn das Kind das Schulareal verlässt.

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Kinder sollen den Schulweg alleine bewältigen können. Zur Unterstützung finden im Kindergarten und in der 4. Primar ein Verkehrsunterricht statt. Dieser ist eine Ergänzung zur Verkehrserziehung durch die Eltern.

An einer Schule ist der Austausch unter den Lehrpersonen, mit dem Schulpsychologischen Dienst und weiteren Fachstellen wichtig. Damit sich dieser im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hält, kann es nötig sein, von den Eltern eine Schweigepflichtsentbindung einzuholen.

Das Schulhaus Staffeln hat keine Turnhalle. Der Turnunterricht findet in der Turnhalle des Kinderheims St. Benedikt oder in der Turnhalle Isenlauf statt.
Der Schwimmunterricht findet im Schwimmbad Bremgarten statt. Weil der Weg mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zeitaufwändig ist, findet das Schwimmen nur alle 14 Tage statt. Es wird eine Doppelstunde eingesetzt, sodass die Kinder genügend Wasserzeit erhalten.

Der Schwimmunterricht ist wie folgt organisiert:

1.-4. Primar

jeweils 1 Lektion pro Woche => durchgehender Lernprozess

5./6. Primar

alternierend alle 14 Tage 1 Lektion im Wechsel mit Turnen => Weiterführung des Schwimmunterrichts bis zur Oberstufe

Sereal

7. Schuljahr: 1 Lektion pro Woche => Fortsetzung der Grundschulung aus der Primar

8. Schuljahr: Wahlpflichtangebot 1 Lektion Schwimmen oder Turnen pro Woche => Angebot nach Interesse, da bereits 7 Jahre Schwimmunterricht gehabt

Bez

7./8. Schuljahr: je 1 Lektion pro Woche => rund 70% der Schülerinnnen und Schüler kommen aus Aussengemeinden und haben in der Primarschule weniger Schwimmunterricht gehabt

Bei der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler wird versucht, den Wünschen von Kindern und Eltern Rechnung zu tragen. Diesbezüglich geäusserte Wünsche sind jedoch nicht verbindlich und können nicht in jedem Fall umgesetzt werden.

In verschiedenen Klassen der Primarschule wirkt eine Seniorin/ein Senior mit, um die Kinder zu betreuen, mit ihnen Lernspiele zu machen oder sie beim Üben zu unterstützen. Diese Erwachsenen helfen auch bei speziellen Schulanlässen mit. Weitere Auskünfte können bei der Schulleitung Primarschule eingeholt werden.

Springerinnen und Springer sind Lehrpersonen, die an der Schule Bremgarten angestellt sind, jedoch keinen Unterricht nach Stundenplan erteilen. Sie kommen zum Einsatz, wenn eine Lehrperson ausfällt. Sie stellen nach Möglichkeit sicher, dass der Stundenplan eingehalten wird. Fachlich kann es sein, dass sie anderen Unterrichtsstoff vermitteln oder die Klassen sinnvoll beschäftigen.

Gültigkeit: Der Stundenplan ist für ein ganzes Schuljahr gültig. Es kann vorkommen, dass eine Anpassung vorgenommen werden muss. Die Eltern werden über Änderungen so rasch wie möglich informiert.

Freie Halbtage: Vorgabe des Kantons: Es muss mindestens ein Nachmittag unterrichtsfrei sein. An Kindergarten und Primarstufe ist dies sicher der Mittwochnachmittag. An der Oberstufe ist dies der Mittwoch- oder der Donnerstagnachmittag. Im kleinen Kindergarten ist an einem Morgen unterrichtsfrei, der Tag ist jedoch nicht fix festgelegt. Dies hat zwei Gründe: Einerseits liegt die Gestaltung des Stundenplans im Ermessen der Lehrpersonen, andererseits stehen Fachpersonen, die an mehreren Standorten unterrichten, nicht immer zur Verfügung.

Zeitpunkt des Erscheinens: Die Schule versucht, die Eltern so früh wie möglich über die Schulorganisation des kommenden Schuljahres zu informieren. Sowohl beim Stundenplan wie bei der Klasseneinteilung gilt, dass Informationen erst dann bekannt gegeben werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass es keine Änderungen mehr gibt. Als Richtlinie für die Abgabe des Stundenplans gilt: drittletzte Woche vor den Sommerferien.

Unterrichtszeiten: Aus pädaogischen Gründen können in der Primarschule die kleinen Pausen wegfallen. Dafür wird die grosse Pause entsprechend verlängert.

Blockzeitenbetreuung: Ab grossem Kindergarten ist an jedem Vormittag Unterricht. Kinder des kleinen Kindergartens können am freien Vormittag das Angebot der Blockzeitenbetreuung der Tagesstrukturen im Kornhaus wahrnehmen.

Änderungen der Stundenpläne bleiben vorbehalten.
Name
Stundenplan_Bezirksschule_2023-24_Klassen.pdf Download 0 Stundenplan_Bezirksschule_2023-24_Klassen.pdf
Änderungen der Stundenpläne bleiben vorbehalten.
Name
23-24_08-14_sereal_klassen_finale_update.pdf Download 0 23-24_08-14_sereal_klassen_finale_update.pdf

Ausführliche Informationen zu den Tagesstrukturen können auf der Frontseite angeklickt werden. Hier sind die Unterlagen dazu aufgeschaltet.

Name
2-3-4_Konzept_Tagesstrukturen_2019_Teil_I_Betriebskonzept.pdf Download 0 2-3-4_Konzept_Tagesstrukturen_2019_Teil_I_Betriebskonzept.pdf
2-3-4_Konzept_Tagesstrukturen_2019_Teil_II_Pad.Konzept.pdf Download 1 2-3-4_Konzept_Tagesstrukturen_2019_Teil_II_Pad.Konzept.pdf
2-3-4_Reglement_Tagesstrukturen_mit_Anhang_2018.pdf Download 2 2-3-4_Reglement_Tagesstrukturen_mit_Anhang_2018.pdf
2-3-4_Tagesstrukturen_Allgemeine-Bedingungen-Bremgarten.pdf Download 3 2-3-4_Tagesstrukturen_Allgemeine-Bedingungen-Bremgarten.pdf
Leitbild_Tagesstrukturen_Bremgarten_2023.pdf Download 4 Leitbild_Tagesstrukturen_Bremgarten_2023.pdf
Anmeldung Tagesstrukturen Bremgarten SJ 2023_2024 Download 5 Anmeldung Tagesstrukturen Bremgarten SJ 2023_2024
Ferienplan Tagesstrukturen Bremgarten SJ 2023_2024 Download 6 Ferienplan Tagesstrukturen Bremgarten SJ 2023_2024
Flyer Tagesstrukturen Bremgarten SJ 2023_2024 Download 7 Flyer Tagesstrukturen Bremgarten SJ 2023_2024
Tarife Tagesstrukturen 2023_2024 Download 8 Tarife Tagesstrukturen 2023_2024
Die Schule vermittelt eine ganzheitliche Bildung. Dazu gehört auch, dass der Unterricht zeitweise im Freien abgehalten wird. Dies gilt beispielsweise für den Turnunterricht oder für heimatkundliche Themen. Dabei sind sowohl die Spielwiese wie auch der Wald mögliche Aufenthaltsorte. Die Eltern werden gebeten, für geeignete Schutzmassnahmen zu sorgen (Sonnenschutz, Zecken).

Wenn eine Lehrperson kurzfristig ausfällt, kann erst ab dem zweiten Tag der Abwesenheit eine Stellvertretung eingesetzt werden. Für den ersten Tag bestehen aufgrund des Alters der Kinder unterschiedliche Regelungen, wie die Betreuung stattfindet. Die Eltern werden von den jeweiligen Klassenlehrpersonen darüber informiert.

Grundsätzliches: Die Schülerinnen und Schüler sind gemäss Schulgesetz zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Bei Absenzen haben sie die Pflicht, den verpassten Schulstoff aufzuarbeiten. Die Verantwortung dafür liegt bei den Schülerinnen und Schülern bzw. bei den Eltern. Das heisst, es besteht schülerseits eine Holschuld. Nach Absenzen ist eine Entschuldigung unaufgefordert vorzuweisen. Termin: spätestens nach einer Woche nach Rückkehr in den Schulalltag. Bei längeren Krankheiten suchen die Eltern zusammen mit der Klassenlehrpeson nach einer Lösung der Beschulung.

Urlaub von Schülerinnen und Schülern
- Pro Schuljahr können maximal 4 freie Halbtage bezogen werden. Diese können auch kumuliert und zur Ferienverlängerung bezogen werden. Ein freier Halbtag muss mindestens zwei Tage im Voraus mitgeteilt werden, bei Kumulationen mindestens zwei Wochen im Voraus. Die Klassenlehrperson bewilligt die freien Halbtage und führt Kontrolle im LehrerOffice.
- Urlaub von mehr als 4 Halbtagen wird von der Gesamtschulleitung bewilligt. Die freien Halbtage werden kumuliert angerechnet.
- Längere Urlaube werden maximal einmal pro Zyklus von der Gesamtschulleitung bewilligt (Zyklus 1 = Kindergarten und 1./2. Primar, Zyklus 2 = 3.-6. Primar, Zyklus 3 = Oberstufe).
- Dispensationen gemäss §13 der Verordnung Volksschule (persönliche, familiäre und schulische Bedürfnisse) werden von der Schulleitung der Stufe in Absprache mit der Klassenlehrperson bewilligt.
- Sämtliche Absenzen inkl. Krankheit werden von der Klassenlehrperson festgehalten.
- Übermässig viele Absenzen werden mit den Erziehungsberechtigten thematisiert und der Schulleitung gemeldet.
Dem Merkblatt "Urlaub und Absenzen von Schülerinnen und Schülern" können die Regelungen und gesetzlichen Grundlagen entnommen werden.

Name
4-1-13 1 Urlaubsregelung für SuS Download 0 4-1-13 1 Urlaubsregelung für SuS
Unfälle während schulischen Anlässen führen immer wieder zu Unsicherheiten, wer für die Kosten aufzukommen hat. Aufgrund von Absprachen zwischen Versicherungen und Krankenkassen wurde das Verfahren bei einem Ereignis vereinfacht: Eltern melden einen Unfall in jedem Fall bei der Krankenkasse. Sachbeschädigungen (z.B. Brillen, Uhren) und Diebstähle (z.B. Velos) gehören nicht in den Verantwortungsbereich der Schule. Sie sind privat zu versichern.

Unentgeltlich: Der Unterricht an den staatlichen Schulen ist während der obligatorischen Schulzeit gratis. Die Gemeinden geben den Schülerinnen und Schülern die Lehrmittel und Schulmaterialien unentgeltlich ab.
Konfessionsneutral: Die öffentliche Schule ist konfessionell neutral. Sie darf die durch die Bundesverfassung und die Staatsverfassung gewährleistete Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Erziehungsrechte der Eltern nicht beeinträchtigen.
Koedukativ: Knaben und Mädchen erhalten das gleiche Bildungsangebot. Sie werden in fast allen Fächern gemeinsam unterrichtet.
Obligatorisch: Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton Aargau unterstehen der Schulpflicht. Sie beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert in der Regel elf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 16. Altersjahres. Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten auf Beginn des folgenden Schuljahres ist der 31. Juli desjenigen Jahres, an dem das Kind sein viertes Altersjahr vollendet hat.
Regelmässiger Schulbesuch: Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch die erwachsene Person verantwortlich ist, nicht zur Schule schickt, kann mit Busse bestraft werden.

Die Schule hat einerseits eine Liste mit Übersetzerinnen und Übersetzern, andererseits greift sie auf den interkulturellen Dolmetschdienst des HEKS zurück: http://linguadukt-basel.heks.ch . Wenn die Verständigung zwischen Schule und Eltern nicht gewährleistet ist, werden diese Personen beigezogen. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Schule.

Powerpointpräsentation
Die Präsentation, welche am Informationsanlass für Eltern mit Kindern in der 5. Primar gezeigt wurde, wird jeweils im Anschluss an den Anlass aufgeschaltet.

Übertritt: Der Übertritt in die Oberstufe und der Wechsel von Real in Sek bzw. von Sek in Bez erfolgt ausschliesslich über das Empfehlungsverfahren.

Repetition in der Oberstufe: Repetitionen in der Sekundar- und der Bezirksschule sind nicht möglich. Schülerinnen und Schüler, welche die Promotionsbedingungen nicht erfüllen, wechseln am Ende des Schuljahres von der Bezirks- in die Sekundarschule bzw. von der Sekundar- in die Realschule.

Übertritt in die Mittelschule: Der Übertritt in die Mittelschulen erfolgt ausschliesslich auf der Basis der Erfahrungsnoten Ende des 1. Semesters. Schülerinnen und Schüler aus der Bezirksschule mit einem Schnitt von 4,7 können prüfungsfrei in die Mittelschule übertreten. Schülerinnen und Schüler aus der Bezirksschule mit einem Schnitt von 4,4 und aus der Sekundarschule mit einem Schnitt von 5,3 können prüfungsfrei in die Berufsmittelschule BMS eintreten.

Aufnahmeprüfung an die Mittelschule: Diese findet vor den Frühlingsferien statt. Sie steht den Schülerinnen und Schülern offen, die aus einer Privatschule kommen, die neu in den Kanton Aargau ziehen oder die sich im Vorjahr nicht über die vorgegebenen Übertrittsbedingungen aus der Bezirks- oder Sekundarschule qualifizieren konnten.

Name
230531_PPP_bertrittselternabend_P5_2023 Download 0 230531_PPP_bertrittselternabend_P5_2023

Die Schule gibt den Kindern zu Beginn der Schulzeit in Bremgarten ein Büchlein für die jährlichen Kontrolluntersuchungen ab. Es ist Sache der Eltern, die Untersuchungen bei einem Zahnarzt ihrer Wahl zu veranlassen. Die Kosten für die jährliche Untersuchung werden von den Gemeinden getragen.

In Kindergarten und Primarschule finden regelmässige Besuche der Schulzahnprophylaxehelferin (auch "Zahnfee" genannt) statt. Unter ihrer Anleitung lernen die Kinder die korrekte Pflege und erhalten Informationen über die Gesunderhaltung ihrer Zähne.

Im Kindergarten wird einmal jährlich der Entwicklungsstand des Kindes anhand des kantonalen Einschätzungsbogens festgehalten. Er dokumentiert, welche Kompetenzen das Kind bereits erworben hat und ist ein förderorientiertes Instrument.

In der 1. Primar und in der Einschulungsklasse erhalten die Kinder am Ende des ersten Schulhalbjahres einen Zwischenbericht und am Ende des Schuljahres eine Leistungsbeurteilung in Worten.

Ab der 2. Primar bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler am Ende des ersten Schulhalbjahres einen Zwischenbericht mit Orientierungsnoten und am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis mit Noten. Die beste Note ist die 6, die schlechteste Note ist die 1.

Detaillierte Angaben zur Leistungsbeurteilung können im Schulportal vom Kanton Aargau nachgelesen werden.

Die Schulleitungskonferenz SLK erstellt zum Abschluss des Schuljahres einen Jahresbericht. Dieser gibt einen Überblick über das abgelaufene Schuljahr.
Name
2022-23_Jahresbericht_Schule_Bremgarten Download 0 2022-23_Jahresbericht_Schule_Bremgarten
Die Steuergruppe Qualitätsmanagement QM schlägt für das Schuljahr auf der Grundlage des Qualitätsleitbildes einen Leitsatz oder ein Motto als Schwerpunktthema vor. Der Stand der Umsetzung wird von der Schulleitungskonferenz überprüft.
Die Schulleitungskonferenz SLK hat für das Schuljahr auf der Grundlage der Strategieziele des Stadtrats, der Vorgaben durch den Kanton und eigenen Schwerpunkten die operativen Ziele für das Schuljahr formuliert. Der Stand der Zielerreichung wird im Verlaufe des Schuljahres mehrmals überprüft.
Name
1-1-4_Operative_Ziele_2023 Download 0 1-1-4_Operative_Ziele_2023

Schulalltag: Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Es wird zudem erwartet, dass Eltern ihr Kind zur Erledigung der Hausaufgaben anhalten und es ausgeruht zur Schule schicken. Die Eltern informieren Lehrpersonen oder Schulleitung über Verhaltensänderungen ihres Kindes oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist.

Zusammenarbeit: Gemäss Schulgesetz sollen Eltern mit den Lehrpersonen und der Schulleitung kooperativ zusammenarbeiten. Die Eltern sind verpflichtet, an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teilzunehmen, zu denen die Schule einlädt (z.B. Elternabend). Falls eine Teilnahme aus gewichtigen Gründen nicht möglich ist, sind die Eltern gebeten, sich bei der einladenden Stelle abzumelden. In diesem Fall ist es Sache der Eltern, sich die vermittelten Informationen zu besorgen.

Schulbesuch: Eltern haben das Recht, den  Unterricht ihres Kindes zu besuchen. Es wird erwartet, dass sie sich vorher bei der Lehrperson anmelden.

Information durch die Schule: Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über das Schulgeschehen und über die Leistungen ihres Kindes regelmässig zu informieren. Dazu finden Veranstaltungen wie Elterngespräche, Elternabende und Informationsveranstaltungen statt. Falls Eltern das Gefühl haben, sie seien zu wenig informiert, sollen sie bei den Vertretern der Schule nachfragen. Eltern, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben, werden von der Schule informiert. Es ist Sache der Eltern, der Schule ein diesbezügliches Bedürfnis mitzuteilen.

Recht auf Anhörung: Vor wichtigen Entscheiden haben die Eltern das Recht auf Anhörung und Einsicht in die Akten. Der definitive Entscheid wird ihnen schriftlich mit Begründung eröffnet. Mit dem Entscheid wird auch die Rechtsmittelbelehrung beigefügt. Diese gibt an, wie und wo eine Beschwerde gegen den Entscheid eingereicht werden kann.

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz für jedes Kind im Kindergartenalter eine ärztliche Untersuchung vor. Die Anmeldung zur Einschulungsuntersuchung liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Eintrittsuntersuchung wird über die Krankenkasse abgerechnet.

Name
bksvs_elterninformation_eintrittsuntersuchung_de Download 0 bksvs_elterninformation_eintrittsuntersuchung_de
Elternfragebogen Download 1 Elternfragebogen
Ärztliches Befundblatt Download 2 Ärztliches Befundblatt
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Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung in der zweiten oder dritten Oberstufe vor. Die Anmeldung liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Kosten für die Austrittsuntersuchung werden von der Wohngemeinde der/des Jugendlichen übernommen. Zusätzliche ärztliche Leistungen werden den Eltern verrechnet (über die Krankenkasse).

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