Die Eltern teilen der Lehrperson eine Absenz im Kontaktheft mit. An der Oberstufe (Bez, Sek, Real) werden die entschuldigten und die unentschuldigen Absenzen von Schüler*innen im Zwischenbericht (Absenzen des ersten Semesters) und im Jahreszeugnis (Absenzen des ganzen Schuljahres) aufgeführt.
Dokument: Adressen_der_Schule_Bremgarten_2020-21.docx (docx, 16.6 kB)
Die Klassenlehrperson / die Kindergärtnerin ist die erste Anlaufstelle für schulische Anliegen der Eltern. Mail-Adresse: vorname.name@schule-bremgarten.ch
Als Schule erwarten wir, dass die Kinder und Jugendlichen ausgeruht, gut ernährt und korrekt sowie den Witterungsverhältnissen angepasst gekleidet zur Schule kommen (§24 b) der Verordnung Volksschule).
Berufliche Grundbildung Berufsmittelschule Mittelschulen Dokument: Berufswahl-ein_Familienprojekt.pdf (pdf, 2484.6 kB)
Die Schule führt stufenweise Besuchstage durch. Die Lehrpersonen freuen sich über jeden Besuch während dieser Tage. Der Schulbetrieb läuft während dieser Zeit normal weiter. Die Eltern sind gebeten, während ihres Besuchs folgende Punkte zu beachten:
Für die Entwicklung der Kinder ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule wichtig. In den Schulhäusern gilt der Grundsatz der offenen Zimmertüren. Das heisst, die Eltern haben auch ausserhalb der offiziellen Besuchstage die Möglichkeit für einen Schulbesuch. Wenn die Eltern im Anschluss an einen Schulbesuch ein Gespräch mit der Lehrperson wünschen, so ist dies im Voraus zu vereinbaren.
Bremgarten hat eine hervorragend ausgebaute Stadtbibliothek, die der Bevölkerung aus Bremgarten und Umgebung offen steht. Die Homepage gibt weitere Auskünfte: www.bibliothek-bremgarten.ch
Die Mehrheit der Jugendlichen beginnt nach der obligatorischen Schulzeit mit der Berufsbildung. Manche Jugendliche brauchen aber zusätzliche Unterstützung beim Einstieg in die Berufswelt.Sie können sich bei der Kantonalen Schule für Berufsbildung KSB für ein kantonales Brückenangebot anmelden. Diese Angebote unterstützen die Jugendlichen dabei, den für sie passenden Beruf zu finden, fehlendes schulisches Wissen aufzuarbeiten und ihr Lern- und Arbeitsverhalten zu verbessern.
An folgenden Standorten ist ein Defibrillator installiert: Turnhalle Bärenmatt, Turnhalle Isenlauf, Schulverwaltung. Das Gerät in der Turnhalle Isenlauf wurde durch Beiträge von Sponsoren aus der Region ermöglicht. Die Liste der Sponsoren ist über folgenden Link einsehbar: www.ninobility.com/Sponsor/12_5212 Die Schule dankt den Sponsoren für die Unterstützung.
Schüler*innen, deren Eltern als Angehörige einer Religionsgemeinschaft besondere Feiertage achten, werden auf schriftliches Gesuch der Eltern vom Unterricht dispensiert. Es ist Sache der Schüler*innen, den versäumten Lehrstoff und die Hausaufgaben nachzuarbeiten sowie versäumte Prüfungen nachzuholen.
Die Schule Bremgarten hat 5 Standorte mit 8 Abteilungen für den Kindergarten: Josef, Staffeln(je 1 Abteilung), Fuchsäcker, Unterstadt, Kapuzinerhügel (je 2 Abteilungen). Zudem wird mit der Schule Zufikon ein gemeinsamer Kindergarten Sonnenhof geführt (1 Abteilung).
Die Primarschule ist auf verschiedene Schulhäuser verteilt. In den Schulhäusern Promenade und Josef wird jeweils die 1.-4. Klasse geführt. Im Schulhaus Isenlauf wird die 5./6. Klasse geführt. Im Schulhaus Staffeln wird die 1.-6. Klasse geführt, hier in der Regel in altersdurchmischten Klassen. Die Einschulungsklasse EK ist im Pavillon beim Schulhaus Promenade. Dokument: 2-1-4_09_Konzept_Zuteilung_Primar_Text_und_Karte.pdf (pdf, 731.3 kB)
Die Lehrpersonen und damit auch deren Schülerinnen und Schüler sind in der Pause über das Telefon im Lehrerzimmer erreichbar. Eigene Handys und elektronische Geräte sind beim Betreten des Schulhauses auszuschalten und zu versorgen. So kann verschiedenen Konfliktsituationen und problematischer Gruppendynamik (Cyber-Mobbing etc.) vorgebeugt werden. Für Beschädigungen und Verlust der Geräte wird keine Haftung übernommen.
ERG ist ein Schulfach der Oberstufe aus dem Aargauer Lehrplan und wird von Lehrpersonen unterrichtet. Das Fach bezieht sich nicht auf eine Konfession. Es ist obligatorisch für alle Schülerinnen und Schüler. In der Primarschule werden diese Inhalte im FAch NMG Natur, Mensch, Gesellschaft behandet.
Die Schulferien sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Auskunft über die Feriendaten gibt der Ferienplan. Im Verlaufe des Schuljahres können Änderungen vorkommen. Dokument: 2-1-5_Ferienplan_2020-2024.pdf (pdf, 77.6 kB)
Kinder werden in der Regel gerne fotografiert. Sie freuen sich, wenn ihr Bild in Zusammenhang mit schulischen Anlässen in der Zeitung, auf der Schulhomepage oder in schulischen Publikationen vorkommt. Falls die Eltern dies nicht wünschen, muss eine entsprechende Mitteilung an die Klassenlehrperson gemacht werden.
An der Primarschule und im Kindergarten ist die Schule immer wieder um helfende Hände und wachsame Augen dankbar. Wenn Elten sich vorstellen können, die Schule bei speziellen Anlässen wie Schulausgängen, Sporttagen, Projektwochen, Lagervorbereitungen, etc. zu unterstützen, melden sie sich bei der Klassenlehrperson ihres Kindes.
Die Schule hat eine breite Palette an Angeboten für den freiwilligen Schulsport. Das aktuelle Programm kann unter der Rubrik "Schulische Angebote" eingesehen werden. Dokument: Brief_Juli_2020.doc (doc, 26.1 kB)
Es ist hilfreich, wenn die Schüler*innen persönliche Gegenstände mit ihrem Namen beschriften.
Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, lernen im Schulunterricht im alltäglichen Umgang mit anderen Kindern und mit den Lehrpersonen die deutsche Sprache. Falls notwendig, werden sie zusätzlich im Unterricht Deutsch als Zweitsprache DaZ gefördert. Das Angebot gilt auf allen Stufen der Volksschule.
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement werden jährlich verschiedene Impfungen durchgeführt. Die Schule informiert die Eltern über die Durchführung. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ihr Kind für die jeweiligen Impfungen anzumelden. Weitere Infos unter www.sich-impfen.ch
An der Schule Bremgarten wird integrativ unterrichtet. Dies bedeutet, dass alle Kinder nach Möglichkeit dei Regelklasse besuchen. Die Klassenlehrpersonen werden in der täglichen Arbeit von Schulischen Heilpädagog*innen unterstützt. Mittels STandortbestimmungen, individuellen Lernzielvereinbarungen und Förderplänen werden die Schüler*innen in ihrem Lernen unterstützt und in der Entwicklung gefördert. Am Standort Stafeln werden die Kinder aus schulorganisatorischen Gründen zudem in altersdurchmischten Klassen unterrichtet.
Dokument: 2020.09.21_Gefahren_im_Internet_und_im_Chat.doc (doc, 78.8 kB)
Die Verantwortung für den konfessionellen Religionsunterricht liegt bei den Landeskirchen. Der Unterricht wird von Fachpersonen der Landeskirchen erteilt. Der Besuch des Unterrichts ist freiwillig. Er steht jedoch allen Kindern offen, unabhängig davon, ob die Eltern einer Landeskirche angehören. Es liegt in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob ihr Sohn oder ihre Tochter daran teilnimmt.
KLAPP Kontaktheft Erreichbarkeit
Gemäss Beschluss der Schulpflege werden folgende Gebühren erhoben:
Die Kurse in HSK werden von den Botschaften, Konsulaten und Elternvereinigungen angeboten. Der Besuch dieser Kurse ist freiwillig. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern. Auskünfte über die Kurse erteilen die entsprechenden Botschaften, Konsulate oder Elternvereinigungen oder die Fachstelle Interkulturelle Erziehung 062 835 21 18.
Wenn Eltern bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen, so informieren sie umgehend die Klassenlehrperson, damit die ganze Klasse untersucht werden kann. Informationen und Tipps sind unter www.lausinfo.ch zu finden. Dokument: 2-3-1_Lause_-_Merkblatt_Eltern.doc (doc, 57.8 kB)
Auf Beginn des Schuljahres wurde der neue Aargauer Lehrplan eingeführt, welcher auf dem Lehrplan 21 basiert. Ausführliche Informationen können auf der Webseite des Kantons eingesehen werden: www.ag.ch/bks
Der im November stattfindende Zukunftstag ermöglicht es den Heranwachsenden, ihre Zukunftsperspektiven zu erweitern. Ziel des Zukunftstages ist es, Mädchen und Knaben möglichst früh für eine offene Berufswahl zu sensibilisieren. Er richtet sich an Schüler*innen der 5.-7. Klasse. Eltern können so ihre Söhne und Töchter bei der Berufswahl unterstützen. Weitere Informationen können auf www.nationalerzukunftstag.ch heruntergeladen werden. Eine weitere Stelle zur Unterstützung der Heranwachsenden ist die Berufsberatungsstelle ask! Sie ist unter www.beratungsdienste-aargau.ch zu erreichen.
Die Informationen in diesem Bereich werden regelmässig durch den Elternkreis Bremgarten überarbeitet. Die Inhalte der Themen sind als Anregung "von Eltern für Eltern" zu verstehen. Dokument: Rund_um_die_Schule_Elternbroschure_2020.doc (doc, 100.3 kB)
Der schulärztliche Dienst überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse an den Schulen. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ihr Kind für die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen beim Hausarzt anzumelden (s. Ärzliche Untersuchung Schuleintritt und Ärztliche Untersuchung Schulaustritt).
Das Schul- und Bildungswesen wird im Kanton Aargau vom Departement Bildung, Kultur und Sport geleitet. Für den Betrieb der Schule sind in jeder Gemeinde die Schulleitung und die Schulpflege verantwortlich. Die Schulpflege wird von den Stimmbürger/-innen einer Gemeinde gewählt. Die Schulleitung wird von der Schulpflege gewählt.
Das Bildungssystem in der Schweiz ist föderalistisch aufgebaut. Das heisst, jeder Kanton hat ein eigenes Schulsystem. Die Hauptverantwortung für das Schulwesen liegt bei den Kantonen (für die Schulgesetze) und bei den Gemeinden (für die Umsetzung). Für die Berufsbildung ist der Bund zuständig.
Schule und Lehrpersonen tragen die Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes während der Schulzeit. Dies umfasst den Zeitraum vom Eintreffen auf dem Schulareal, in der Regel fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn, bis zum Ende des Schulunterrichts. Das Kind begibt sich unmittelbar nach Schulschluss auf dem kürzesten Weg nach Hause. Die Obhutspflicht der Schule endet, wenn das Kind das Schulareal verlässt. Der Schulweg lliegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Kinder sollen den Schulweg alleine bewältigen können. Zur Unterstützung findet im Kindergarten udn in der 4. Primar ein Verkehrsunterricht statt. Dieser ist eine Ergänzung zur Verkehrserziehung durch die Eltern.
An einer Schule ist der Austausch unter den Lehrpersonen, mit dem Schulpsychologischen Dienst und weiteren Fachstellen wichtig. Damit sich dieser im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hält, kann es nötig sein, von den Eltern eine Schweigepflichtsentbindung einzuholen.
Das Schulhaus Staffeln hat keine Turnhalle. Der Turnunterricht findet in der Turnhalle des Kinderheims St. Benedikt oder in der Turnhalle Isenlauf statt.
Der Schwimmunterricht ist wie folgt organisiert: Von der 1.-4. Primar jeweils 1 Lektion pro Woche => durchgehender Lernprozess. In der 5./6. Primar alternierend alle 14 Tage 1 Lektion im Wechsel mit Turnen => Weiterführung des Schwimmunterrichts bis zur Oberstufe. In der Sereal im 7. Schuljahr 1 Lektion pro Woche => Fortsetzung der Grundschulung aus der Primar. Im 8. Schuljahr Wahlpflichtangebot: 1 Lektion Schwimmen oder Turnen pro Woche => Angebot nach Interesse, da bereits 7 Jhare Schwimmunterricht gehabt. In der Bez im 7./8. Schuljahr je 1 Lektion pro Woche => rund 70% der Schüler*innnen kommen aus Aussengemeinden und haben in der Primarschule weniger Schwimmen gehabt.
Bei der Zuteilung der Schüler/-innen wird versucht, den Wünschen von Kindern und Eltern Rechnung zu tragen. Diesbezüglich geäusserte Wünsche sind jedoch nicht verbindlich und können nicht in jedem Fall umgesetzt werden.
In verschiedenen Klassen der Primarschule wirkt ein Senior oder eine Seniorin mit, um die Kinder zu bestreuen, mit ihnen Lernspielezu machen oder sie beim Üben zu unterstützen. Diese Erwachsenen helfen auch bei speziellen Schulanlässen mit. Weitere Auskünfte können bei der Schulleitung Primarschule eingeholt werden.
Sspringer*innen sind Lehrpersonen, die an der Schule Bremgarten angestellt sind, die aber keinen Unterricht nach Stundenplan erteilen. Sie kommen zum Einsatz, wenn eine Lehrperson ausfällt. Sie stellen nach Möglichkeit sicher, dass der Stundenplan eingehalten wird. Fachlich kann es sein, dass sie anderen Unterrichtsstoff vermitteln oder die Klassen sinnvoll beschäftigen.
Gültigkeit: Der Stundenplan ist für ein ganzes Schuljahr gültig. Es kann aber vorkommen, dass eine Anpassung vorgenommen werden muss. Die Eltern werden über Änderungen so rasch wie möglich informiert. Freie Halbtage: Vorgabe des Kantons: Es muss mindestens ein nachmittag unterrichtsfrei sein. An Kindergarten und Primarstufe ist dies sicher der Mitwochnachmittag. An der Oberstufe ist dies der Mittwoch- oder der Donnerstagnachmittag. Im kleinen Kindergarten ist an einem Morgen unterrichtsfrei, er ist jedoch nciht fix festgelegt. Dies hat zwei Gründe: Einerseits liegt die Gestaltung des Stundenplan im Ermessen der Lehrpersonen, andererseits stehen Fachpersonen, die an mehreren Standorten unterrichten, nicht immer zur Verfügung. Zeitpunkt des Erscheinens: Die Schule versucht, die Eltern so früh wie möglich über die Schulorganisation des kommenden Schuljahres zu informieren. Sowohl beim Stundenplan wie bei der Klasseneinteilung gilt, dass Informationen erst dann bekannt gegeen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass es keine Änderungen mehr gibt. Als Richtlinie für die Abgabe des Stundenplans gilt: drittlett Woche vor den Sommerferien. Unterrichtszeiten: Aus pädaogischen Gründen können in der Primarschule die kleinen Pausen wegfallen. Dafür wird die grosse Pause entpsrechend verlängert. Blockzeitenbetreuung: Ab grossem Kindergarten ist an jedem Vormittag Unterricht. Kinder des kleinen Kindergartens können am freien Vormittag das Angebot der Blockzeitenbetreuung im Kornhaus wahrnehmen.
Änderungen der Stundenpläne bleiben vorbehalten. Dokument: Stundenplan_Bez_20-21_Klassen.pdf (pdf, 1316.2 kB)
Änderungen Stundenpläne bleiben vorbehalten. Dokument: 2020-2021_Klassen_Sereal_final.pdf (pdf, 196.4 kB)
Ausführliche Informationen zu den Tagesstrukturen können auf der Frontseite angeklickt werden. Hier sind die Unterlagen dazu aufgeschaltet.
Die Schule vermittelt eine ganzheitliche Bildung. Dazu gehört auch, dass der Unterricht zeitweise im Freien abgehalten wird. Dies gilt beispielsweise für den Turnunterricht oder für heimatkundliche Themen. Dabei sind sowohl die Spielwiese wie auch der Wald mögliche Aufenthaltsorte. Die Eltern werden gebeten, für geeignete Schutzmassnahmen zu sorgen (Sonnenschutz, Zecken).
Wenn eine Lehrperson kurzfristig ausfällt, kann erst ab dem zweiten Tag der Abwesenheit eine Stellvertretung eingesetzt werden. Für den ersten Tag bestehen aufgrund des Alters der Schüler*innen unterschiedliche Regelungen, wie die Betreuung stattfindet. Die Eltern werden von den jeweiligen Klassenlehrpersonen darüber informiert.
Grundsätzliches: Die Schüler*innen sind gemäss Schulgesetz zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Bei Absenzen haben die Schüler*innen die Pfllicht, den verpassten Schulstoff aufzuarbeiten. Die Verantwortung dafür liegt bei den Schüler*innen bzw. bei den Eltern. Das heisst, es besteht schülerseits eine Holschuld. Nach Absenzen ist eine Entschuldigung unaufgefordert vorzuweisen, Termin: spätestens nach einer Woche nach Rückkehr in den Schulalltag. Bei längeren Krankheiten suchen die Eltern zusammen mit der Klasenlehrpeson nach einer Lösung der Beschulung. Urlaub von Schüler*innen:
Unfälle während schulischen Anlässen führen immer wieder zu Unsicherheiten, wer für die Kosten aufzukommen hat. Aufgrund von Absprachen zwischen Versicherungen und Krankenkassen wurde das Verfahren bei einem Ereignis vereinfacht: Eltern melden einen Unfall in jedem Fall bei der Krankenkasse. Sachbeschädigungen (z.B. Brillen, Uhren) und Diebstähle (z.B. Velos) gehören nicht in den Verantwortungsbereich der Schule. Sie sind privat zu versichern.
Unentgeltlich: Der Unterricht an den staatlichen Schulen ist während der obligatorischen Schulzeit gratis. Die Gemeinden geben den Schüler/-innen die Lehrmittel und Schulmaterialien unentgeltlich ab.
Die Schule führt eine Liste mit offiziellen Übersetzer*innen. Wenn die Verständigung zwischen Schule und Eltern nicht gewährleistet ist, werden diese Personen beigezogen. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Schule.
Übertritt: Der Übertritt in die Oberstufe und der Wechsel von Real in Sek bzw. von Sek in Bez erfolgt ausschliesslich über das Empfehlungsverfahren. Repetition in der Oberstufe: Repetitionen in der Sekundar- und der Bezirksschule sind bnicht möglich. Schüler*inen, welche die Promotionsbedingungen nciht erfüllen, wechseln am Ende des Schuljahres von der Bezirks- in die Sekundarschule bzw. von der Sekundar- in die Realschule. Übertritt in die Mittelschule: Der Übertritt in die Mittelschulen erfolgt ausschliesslich auf der Basis der Erfahrungsnoten Ende des 1. Semesters. Schüler*innen aus der Bezirksschule mit einem Schnitt von 4,7 können prüfungsfrei in die Mittelschule übertreten. Schüler*innen aus der Bezirksschule mit einem Schnitt von 4,4 und aus der Sekundarschule mit einem Schnitt von 5,3 können prüfungsfrei in die Berufsmittelschule BMS eintreten. Aufnahmeprüfung an die Mittelschule: Diese findet vor den Frühlingsferien statt. Sie steht den Schüler*innen offen, die aus einer Privatschule kommen, die neu in den Kanton Aargau ziehen oder die sich im Vorjahr nicht über die vorgegebenen Übertrittsbedingungen aus der Bezirks- oder Sekundarschule qualifizieren konnten. Dokument: 201111_PPP_bertrittselternabend_P6_2020.pptx (pptx, 4090.4 kB)
Die Schule gibt den Schüler*innen zu Beginn der Schulzeit in Bremgarten ein Büchlein für die jährlichen Kontrolluntersuchungen ab. Es ist SAche der Eltern, die Untersuchungen bei einem Zahnarzt ihrer Wahl zu veranlassen. Die kosten für die jährliche Untersuchung werden von den Gemeinden getragen.
In Kindergarten und Primarschule finden regelmässige Besuche der Schulzahnprophylaxehelferen (auch "Zahnfee" genannt) statt. Unter ihrer Anleitung lernen die Schüler*innen die korrekte Pflege und erhalten Informationen über die Gesunderhaltung ihrer Zähne.
Im Kindergarten erhalten die Kinder am Ende des ersten Semesters einen Zwischenbericht sowie am Ende des Schuljahres einen Lernbericht. Die Beurteilung basiert auf Beobachtungen und Einschätzungen der Lehrpersonen. Im Kindergarten gibt es keine Leistungstests. In der 1. Primar und in der Einschulungsklasse erhalten die Kinder am Ende des ersten Schulhalbjahres einen Zwischenbericht und am Ende des Schuljahres eine Leistungsbeurteilung in Worten. Ab der 2. Primar bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schüler*innen am Ende des ersten Schulhalbjahres einen Zwischenbericht mit Orientierungsnoten und am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis mit noten. Die beste Note ist die 6, die schlechteste Note ist die 1. Detaillierte Angaben zur Leistungsbeurteilung können auf folgender Homepage nachgesehen werden: www.schulen-aargau.ch > Unterricht > Prüfen und Beurteilen
Die Schulleitungskonferenz SLK erstellt zum Abschluss des Schuljahres einen Jahresbericht. Dieser gibt einen Überblick über das abgelaufene Schuljahr. Dokument: 2019-20_Jahresbericht_Schule_Bremgarten.docx (docx, 56.0 kB)
Die Steuergruppe Qualitätsmanagement QM schlägt für das Schuljahr auf der Grundlage des Qualitätsleitbildes eienn Leitsatz oder ein Motto als Schwerpunktthema vor. Der Stand der Umsetzung wird von der Schulleitungskonferenz überprüft. Dokument: 6-3-2_Q-Leitbild_Auswahl_Leitsatz.doc (doc, 68.0 kB)
Die Schulleitungskonferenz SLK hat für das Schuljahr auf der Grundlage der Strategieziele der Schulpflege, der Vorgaben durch den Kanton und eigenen Schwerpunkten die operativen Ziele für das Schuljahr formuliert. Der Stand der Zielerreichung wird im Verlaufe des Schuljahres mehrmals überprüft. Dokument: 1-1-4_Operative_Ziele_20-21.doc (doc, 110.5 kB)
Die Schulpflege hat für die Amtsperiode 2018-21 strategische Ziele erarbeitet. Der Stand der Zielerreichung wird jährlich überprüft. Damit soll eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Schule Bremgarten sicher gestellt werden. Dokument: 1-1-2_Strategische_Planung_2018-2021_Text.doc (doc, 196.0 kB)
Schulalltag: Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Es wird zudem erwartet, dass Eltern ihr Kind zur Erledigung der Hausaufgaben anhalten und es ausgeruht zur Schule schicken. Die Eltern informieren Lehrpersonen oder Schulleitung über Verhaltensänderungen ihres Kindes oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist. Information durch die Schule: Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über das Schulgeschehen und über die Leistungen ihres Kindes regelmässig zu informieren. Dazu finden Veranstaltungen wie Elterngespräche, Elternabende und Informationsveranstaltungen statt. Falls Eltern das Gefühl haben, sie seien zu wenig informiert, sollen sie bei den Vertretern der Schule nachfragen. Eltern, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben, werden von der Schule informiert. Es ist Sache der Eltern, der Schule ein diesbezügliches Bedürfnis mitzuteilen.
Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz für jedes Kind im Kindergartenalter eine ärztliche Untersuchung vor. Die Anmeldung zur Einschulungsuntersuchung liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Eintritttsuntersuchung wird über die Krankenkasse abgerechnet.
Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung in der zweiten oder dritten Oberstufe vor. Die Anmeldung liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Kosten für die Austrittsuntersuchung werden von der Wohngemeinde der/des Jugendlichen übernommen. Zusätzliche ärztliche Leistungen werden den Eltern verrechnet (über die Krankenkasse).
|